Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass die großen Festzelte Schottenhamel und Paulaner aufgebaut werden dürfen. Der Aufbau kann nun Ende Juni beginnen.
Das Bayerische Oberste Landesgericht (OLG) hat im Eilverfahren den Antrag auf Verlängerung der Zuschlagsverbote für die Zelte abgelehnt. Damit können nach Ablauf der aufschiebenden Wirkung am 19. Juni 2026 die Verträge für die Schottenhamel-Festhalle und das Paulaner-Festzelt geschlossen werden.
Anfang Juni war beim OLG eine sofortige Beschwerde vom Wiesnwirt Alexander Egger (Münchner Stubn) gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern eingegangen. Diese hatte zuvor den Nachprüfungsantrag gegen die von der Stadt München beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien beziehungsweise Wirte für das Oktoberfest 2026 zurückgewiesen. Ebenso hatte die Gegenseite beantragt, die aufschiebende Wirkung, also das Zuschlagsverbot für die beiden betroffenen Zelte, zu verlängern.
Zu seiner Ablehnung verkündete das OLG heute: „Der für die Entscheidung zuständige Vergabesenat hat deutlich gemacht, dass es wegen der Besonderheiten des vorliegenden Falles nicht maßgeblich sei, ob die sofortige Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Zu der im Mittelpunkt der sofortigen Beschwerde stehenden Frage, ob die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe für das Oktoberfest 2026 europaweit ausgeschrieben werden müssten, hat sich das Gericht daher im Rahmen der vorliegenden Entscheidung nicht positioniert: Es hat in den Entscheidungsgründen ausgeführt, diese Frage bedürfe einer weiteren fundierten Prüfung und sei derzeit offen.“
Vorliegend sei entscheidend, dass die von der Antragstellerin geforderte europaweite Ausschreibung nach GWB-Vergaberecht und der anschließende Aufbau einer großen Festhalle für das am 19. September 2026 beginnende Oktoberfest aus zeitlichen Gründen objektiv nicht mehr durchgeführt werden könnten. Weiter heißt es: „Da die Antragstellerin mithin einen Zuschlag für das anstehende Oktoberfest im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens nicht erreichen könne, überwiege im Rahmen der erforderlichen Abwägung das Interesse des öffentlichen Auftraggebers an der Vergabe ohne Verzögerung.“ Wie das Bayerische Oberste Landesgericht mitteilte, wird es sich mit der Hauptsache zeitnah befassen.
Oberbürgermeister Dominik Krause erklärt dazu: „Die Wiesn 2026 kann wie gewohnt stattfinden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Zuschlagsverbot nicht verlängert. Damit haben alle Wirtinnen und Wirte nun Planungssicherheit. Ich bin erleichtert und freue mich sehr über die Entscheidung. Das Oktoberfest bleibt ein Münchner und bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger, weltweit einzigartiger Tradition. Genau dieser unnachahmliche Charakter wird durch die Entscheidung gestärkt. Die Wiesn lebt von ihrer Unverwechselbarkeit als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit einer über Generationen gewachsenen Festkultur. Diese Werte zu bewahren, ist entscheidend für ihre internationale Strahlkraft und ihre Beliebtheit bei den Münchnerinnen und Münchnern.“
Krause weiter: “ Der weiteren juristischen Klärung in der Hauptsache sieht die Stadt München als Veranstalter der Wiesn gelassen entgegen. Nachdem bereits die Vergabekammer in erster Instanz das Zulassungsverfahren der Landeshauptstadt München für die großen Festzelte bestätigt hat. Als Stadt München werden wir weiter alles tun, um den Schutz unserer kulturellen Identität zu bewahren. Heute ist ein guter Tag für München.“

[…] auf der Oidn Wiesn ging die WE Festzelt GmbH einen anderen Weg als bei der Klage gegen die Nichtzulassung der Festzelte Schottenhamel und Paulaner. Dort ging es im Kern um die Frage, ob die Vergabe europaweit ausgeschrieben werden müsse. Das […]