eeres Festzelt Schottenhamel

Der Wiesnwirt Alexander Egger unterliegt bei der Vergabekammer Südbayern beim Streit mit der Stadt München wegen seiner geforderten europaweiten Ausschreibung bei der Vergabe der Schottenhamel- und Paulaner-Festhalle. 

Die Stadt München hat einen Etappensieg beim Streit um die Vergabe von Festzelten auf dem Oktoberfest errungen. Die WE Festzelt GmbH der Wirtefamilie Wickenhäuser-Egger hatte sich bei der Vergabe der Wiesnzelte gleich für vier Zelte beworben: Die großen Festzelte Schottenhamel und Paulaner, das Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn und das kleine Wiesnzelt Münchner Stubn, das bereits seit einigen Jahren von der Familie auf dem Oktoberfest steht. 

Kathrin Wickenhäuser-Egger und Alexander Egger bekamen den Zuschlag für die Münchner Stubn und eine Absage für ihre Bewerbung der beiden großen Wiesnzelte und dem Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn. Daraufhin hat die Festzelt GmbH für ihre abgelehnte Bewerbung für das Schottenhamel- und Paulanerzelt einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern gestellt.

Nachprüfungsantrag zurückgewiesen 

Die Vergabekammer hat am 21. Mai 2026 den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Im Kern ging es der WE Festzelt GmbH in dem Nachprüfungsverfahren darum, dass es sich bei der Zuteilung der Festzelte auf dem Oktoberfest durch die Landeshauptstadt um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handele. Daher müssten die Vergaben der Festhallen europaweit ausgeschrieben werden. 

Nach Auffassung der Vergabekammer liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts aber nicht vor, weil es sich nicht um die Vergabe einer ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession handelt. Eine solche würde unter anderem voraussetzen, dass die Landeshauptstadt München gegenüber den Brauereien und Festwirten einen einklagbaren Anspruch auf Betrieb der Festhallen während der Öffnungszeiten des Oktoberfests hätte. Die Zuteilungsverträge und die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 sehen aber keine Rechtspflicht zum Betrieb der Zelte vor.

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. Vor Ablauf dieser Beschwerdefrist darf die Landeshauptstadt nach den gesetzlichen Vorgaben die Zulassungsverträge hinsichtlich der Schottenhamel- und Paulaner-Zelte weiterhin nicht abschließen. Ob die WE Festzelt GmbH eine Beschwerde einlegt, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. 

Entscheidung bei Volkssängerzelt noch offen 

Beim Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn gingen die Festwirte Wickenhäuser-Egger mit ihrer Bewerbung ebenfalls leer aus. Hier wählten sie den Weg mit einem Eilantrag über das Bayerische Verwaltungsgericht. Diese Verfahren ist noch offen. Nach Auskunft des Gerichts am 20.5.2026 müssten noch Stellungnahmen von weiteren Beteiligten eingeholt werden. Die Entscheidung solle aber baldmöglichst erfolgten, teilt der Presseprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichts, Dr. Matthias Prinzler, mit.